Erweiterte Auftragsbedingungen für Nassansaaten im Hydroseeding- und Hydromulchverfahren
Gültig für alle Angebote, Preisanfragen und Leistungen im Zusammenhang mit unseren angebotenen Dienstleistungen, sowie ergänzend zu den Regeln gemäß DIN 18918 und den FLL-Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(SR-Begrünungstechnik GmbH, wird im folgenden SRBT genannt)
1. Allgemeine Voraussetzungen
Aufmaß und Abrechnung erfolgen stets nach bauseitigem Flächenaufmaß vor Beauftragung. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach tatsächlichem Materialverbrauch unter Vorlage der Mischprotokolle bzw. Verbrauchsdaten je Tankfüllung. Da Materialien und Saatgut projektspezifisch zusammengestellt werden, gilt die beauftragte Menge als Mindestabrechnungsmenge. Flächenminderungen bleiben unberücksichtigt, Flächenmehrungen werden zum Einheitspreis laut Angebot abgerechnet.
Die Wasserentnahme ist bauseits sicherzustellen. Ein Zugang zu einem Hydranten oder gleichwertigen Wasseranschluss mit mindestens 0,3 m³/min Durchflussmenge ist erforderlich. Verschmutzungen durch Sprühnebel sind bauseits zu entfernen.
Die zu begrünenden Flächen müssen bis auf 30 m anfahrbar sein. Geplante Schlauchverlegungen sind vor Angebotsabgabe mitzuteilen. Falls nicht anders vereinbart, müssen die Flächen mit LKWs von 16 bis 26 t erreichbar sein.
2. Ausführungshinweise und Gewährleistung
Der Begrünungserfolg hängt von Witterung, Niederschlägen, Bodenfeuchte und Temperaturen ab. Ideale Ansaatzeiten sind, je nach Standort, zwischen März und Mai sowie September bis Oktober. In diesen Zeiträumen ist eine Keimrate von 70–90 % erreichbar.
In den übrigen Monaten oder bei ungünstiger Witterung können Verzögerungen oder Ausfälle bei der Saatgutentwicklung auftreten. Besonders bei Trockenheit ist eine ausreichende Bewässerung durch den Auftraggeber sicherzustellen.
Die vollständige Vegetationsetablierung kann abhängig von Saatgut und Standort bis zu zwei Jahre dauern. Die Ansaat erfolgt auf Basis der Standortverhältnisse und bodenkundlichen Einschätzung durch SRBT. Wurde keine Bodenanalyse beauftragt, erfolgt die Mischungsauswahl nach technischer Einschätzung. Eine Haftung für ungeeignete Böden wird ausgeschlossen. Schäden durch Naturereignisse sind von jeglicher Haftung ausgenommen.
3. Mulchwirkung und Bewässerung
Die Wirkung von Mulchmaterialien entfaltet sich nur bei dauerhafter Feuchtigkeit. Bei Trockenphasen oder ausbleibendem Niederschlag ist die Wirksamkeit eingeschränkt.
Es wird empfohlen, die Flächen regelmäßig zu bewässern, um die Keimung und Vegetationsetablierung zu fördern. Die Verantwortung für die Fertigstellungspflege nach DIN 18918 Abschnitt 8.3 liegt beim Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Abnahme und Pflegeverantwortung
Die Abnahme der Leistung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Ausbringung auf der Baustelle. Eine separate Abnahme nach der Vegetationsentwicklung ist nicht vorgesehen.
Wurde keine Fertigstellungspflege beauftragt, übernimmt SRBT keine Gewährleistung für den Begrünungserfolg. Es wird ausschließlich die fachgerechte Ausführung sowie die Verwendung geeigneter Zuschlagstoffe garantiert.
Die Pflegeverantwortung für Bewässerung, Düngung und Pflegemaßnahmen obliegt ab Abnahme dem Auftraggeber. Bei beauftragter Fertigstellungspflege erfolgt eine gesonderte Regelung und Abnahme.
5. Regio-Saatgutpflicht
Für Begrünungen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt seit dem 01.03.2020 die sogenannte Regio-Saatgutverordnung (§ 40 Abs. 4 BNatSchG). Angebote werden standardmäßig ohne Regio-Saatgut kalkuliert, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Sollte sich im Projektverlauf eine Pflicht zur Verwendung von Regio-Saatgut ergeben, wird der Angebotspreis um die Preisdifferenz angepasst. Die Einkaufspreise der Mischungen sind offen einsehbar.
6. Einschränkungen bei Fremdböden / Drittgewerken
Wird die Fläche nicht durch SRBT vorbereitet, übernehmen wir keine Haftung für Bodengüte, Wasserhaltefähigkeit oder erosionsbedingte Auswaschungen. Die Verwendung ungeeigneter Materialien, fehlerhafter Schichtdicken oder unzureichender Böschungsmodellierung kann zum Verlust der Ansaat führen. Eine Wiederherstellung wäre gesondert zu beauftragen.
Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen
SRBT behält sich ausrdrücklich vor, Gesamt- oder Teilleistungen, sowie den Einsatz von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen im Rahmen der Projektabwicklung mit regionalen Partnerunternehmen (z.B. Luftfahrtunternehmen, Maschinenringen, Landwirten oder sonstigen Subunternehmern durchzuführen. Dies erfolgt stets unter Beachtung unserer Qualitätsstandards und unserer fachlichen Verantwortung.
Strasslach, den 05.02.2025
SR-Begrünungstechnik GmbH
Deisenhofner Str. 1
82064 Strasslach
GF: Kai Bätge
HRB 262687
AG München